Antragsformular herunterladen
Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen folgendes vorzulegen:
Neuausstellung (Gültigkeitsdauer 5 Jahre)
- Antrag an den Bürgermeister
- Kopie der Identitätskarte;
- 1 Passfoto;
- rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.
Erneuerung (nach Ablauf der 5 Jahre)
- Antrag an den Bürgermeister
- Kopie der Identitätskarte;
- Kopie des verfallenen Parkausweises (mit der Aushändigung des neuen Parkausweises muss der alte zurückgegeben werden);
- 1 Passfoto;
- eine Erklärung des Vertrauensarztes, der bestätigt, dass der gesundheitliche Zustand gemäß welchem der Parkausweis ausgestellt wurde, weiterhin besteht.
- Neuausstellung und Erneuerung (Gültigkeitsdauer weniger als 5 Jahre)
- Antrag an den Bürgermeister;
- Kopie der Identitätskarte;
- Passfoto;
- rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.
Neuausstellung und Erneuerung (Gültigkeitsdauer weniger als 5 Jahre)
- Antrag an den Bürgermeister
- Kopie der Identitätskarte;
- 1 Passfoto;
- rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.
Erneuerung des Parkausweises infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
- Antrag an den Bürgermeister;
- Kopie der Identitätskarte;
- Kopie der Verlust-, Diebstahlanzeige bzw. beschädigter Parkausweis;
- 1 Passfoto