EU Parkausweis für Menschen mit Behinderung – Ausstellung oder Erneuerung des Ausweises

Fahren und Parken der Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden

Dienst aktiv

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, um die Ausstellung oder die Erneuerung des Parkausweises für Menschen mit Behinderung anzusuchen.

Für wen

An Personen, mit eingeschränktem Gehvermögen

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Antragsformular herunterladen


Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen folgendes vorzulegen: 

Neuausstellung (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) 

  • Antrag an den Bürgermeister
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • 1 Passfoto; 
  • rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt. 

Erneuerung (nach Ablauf der 5 Jahre) 

  • Antrag an den Bürgermeister
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • Kopie des verfallenen Parkausweises (mit der Aushändigung des neuen Parkausweises muss der alte zurückgegeben werden); 
  • 1 Passfoto; 
  • eine Erklärung des Vertrauensarztes, der bestätigt, dass der gesundheitliche Zustand gemäß welchem der Parkausweis ausgestellt wurde, weiterhin besteht. 
  • Neuausstellung und Erneuerung (Gültigkeitsdauer weniger als 5 Jahre) 
  • Antrag an den Bürgermeister; 
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • Passfoto; 
  • rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt. 

Neuausstellung und Erneuerung (Gültigkeitsdauer weniger als 5 Jahre) 

  •  Antrag an den Bürgermeister
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • 1 Passfoto; 
  • rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.  

Erneuerung des Parkausweises infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

  • Antrag an den Bürgermeister; 
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • Kopie der Verlust-, Diebstahlanzeige bzw. beschädigter Parkausweis; 
  • 1 Passfoto


Was Sie erhalten

Sie erhalten einen Parkausweis, welcher dem von der europäischen Union vorgesehenen Modell entspricht, der eine 5-jährige oder, in Falle von Krankheit oder Unfall, eine andere zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat und erneuert werden kann. 

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

  • Für Neuausstellung sowie Erneuerung des EU Parkausweis für Menschen mit Behinderung mit 5-jähriger Gültigkeit: kostenlos
  • Für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung, der zeitlich begrenzt ist wegen Krankheit oder Unfall: - 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit
  • für jeden EU Parkausweis wird eine Gebühr in Höhe von 5 € eingehoben


Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025, 13:01 Uhr