Anordnung über das Verbot des Campierens im Gemeindegebiet

Die Anordnung verbietet das wilde Campieren, Biwakieren und Zelten im gesamten Gemeindegebiet von Kastelruth.

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2024

Beschreibung

In Kastelruth ist es verboten, ohne Erlaubnis mit Wohnmobil, Zelt oder Schlafsack auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen zu übernachten. Wer Müll hinterlässt, Abwasser ablässt oder die Umwelt verschmutzt, muss mit Geldstrafen rechnen – auch Grundstücksbesitzer, die das erlauben. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber bei Verstößen drohen Platzverweise und hohe Bußgelder.

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 12:14 Uhr

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