Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Diese Verordnung regelt die Berechnung, Zahlung, Reduzierung und Rückerstattung der Eingriffsgebühr für Bauvorhaben in der Gemeinde Kastelruth.

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Veröffentlichungsdatum

13.07.2020

Beschreibung

Wer in Kastelruth bauen will, muss eine Eingriffsgebühr zahlen, die sich aus den Kosten für Erschließung (z. B. Straßen, Wasser, Strom) und Baukosten zusammensetzt. Die Höhe hängt von der Nutzung des Gebäudes, der Lage und der Größe ab – es gibt auch Ausnahmen, Ermäßigungen und die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Die Gemeinde kann Rückerstattungen gewähren, wenn ein Bauprojekt nicht umgesetzt wird oder sich ändert, und erlaubt in bestimmten Fällen, dass Bauherren Erschließungsarbeiten selbst übernehmen und mit der Gebühr verrechnen.

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 42 vom 13/07/2020. 

1. Abänderung  genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr.  11 vom 04/03/2021

2. Abänderung genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 03 vom 09/01/2023

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Veröffentlichungsdatum

13.07.2020

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:45 Uhr

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