Gemeindeimmobiliensteuer GIS-Verordnung

Die Verordnung regelt die Immobiliensteuer (GIS) in Kastelruth, inklusive Ermäßigungen, Befreiungen und Pflichten.

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Veröffentlichungsdatum

09.01.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Kastelruth hat die Verordnung für die Immobiliensteuer (GIS) beschlossen. Es gibt Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen, z. B. wenn sie an Verwandte oder zu Wohnzwecken vermietet werden, sowie Steuererhöhungen für leerstehende oder nicht genutzte Immobilien. Um diese Vorteile zu nutzen oder Erhöhungen zu vermeiden, müssen Eigentümer bestimmte Dokumente oder Erklärungen rechtzeitig bei der Gemeinde einreichen.

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 03 vom 29/01/2025

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 10:15 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Kleinanzeiger

 Kleinanzeigenblatt mit Stellenangeboten, Verkäufen, Gemeindeinfos und Veranstaltungen in Kastelruth...

Müllkalender

Müllkalender und andere Informationen zur Abfallwirtschaft

Plata de Gherdëina

 Mitteilungsblatt der Gemeinden St. Ulrich, St. Christina und ladinische Fraktionen der Gemeinde Kastelruth...