Gemeindekommission für landschaftsrechtliche Genehmigung sowie Sektion Bauwesen

Gemäß Art. 68, Abs. 1 des L.G. 09/2018 wurde die Gemeindekommission für landschaftsrechtliche Genehmigung sowie Bauwesen mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 37 vom30/06/2021 ernannt.

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